Allgemeine Bedingungen
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Bei Absage einer Aufführung wird der Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarten erstattet, sofern die Ersatzaufführung nicht wahrgenommen werden kann. Aufführungsabsagen, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) bedingt sind, schließen Rückzahlungen aus.
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Bei witterungsbedingtem Abbruch einer (bereits begonnenen) Aufführung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
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Verspäteter Einlass ist nur bei Szenenwechsel auf Anweisung möglich.
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Reservierte Karten werden nach Gutschrift der Zahlung gegen eine Kostenpauschale von 1,50 € (pro Bestellung, nicht pro Karte) per Briefpost zugestellt oder können auch im Festspielbüro abgeholt werden.
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Bei Verlust auf dem Postweg besteht keine Haftung des Veranstalters.
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Der Rechnungsbetrag für reservierte Karten ist innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reservierung aufgehoben.
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Kurzfristig reservierte Karten, die nicht mehr zugesandt werden können, sind spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn an der Theaterkasse am Spielort abzuholen, da diese Karten sonst in den freien Verkauf übergehen.
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Der Kartenverkauf an der Abendkasse am Spielort beginnt 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn für die jeweilige Aufführung.
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Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme bezahlter Eintrittskarten.
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Persönliche Daten werden für den internen Gebrauch abgespeichert. Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt.
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Film-, Ton-, Foto- und Videoaufnahmen während der Aufführungen sind nur nach Absprache mit der Stadtbühne Vohenstrauß gestattet.
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Spielplanänderungen vorbehalten.